Libyen-Einsatz: Grüne wollen Bundesregierung verklagen
17.06.2011
Nicht nur der amerikanische Präsident Barack Obama bekommt juristischen Ärger wegen des Libyen-Einsatzes. Auch gegen die deutsche Bundesregierung soll Anklage erhoben werden – wenn auch in anderer Hinsicht.
Wie die dpa berichtet, wollen die Grünen die Bundesregierung verklagen, weil der Evakuierungseinsatz der Bundeswehr Ende Februar in Libyen entschieden wurde, ohne das Parlament zu befragen. Jetzt werde die grüne Bundestagsfraktion eine Klageschrift ausarbeiten und beim Bundesverfassungsgericht einreichen, heißt es unter Berufung auf die parlamentarische Geschäftsführerin Katja Keul.
Die Operation “Pegasus” der Bundeswehr hatte das Ziel, möglichst schnell EU-Bürger aus Libyen zu evakuieren. Etwa 1.000 Soldaten sorgten damals für die Ausreise von 132 Europäern, darunter 22 Deutsche.
Jetzt muss entschieden werden, ob der Einsatz wirklich als “bewaffneter Einsatz” zu werten ist und das Parlament unrechtmäßig übergangen wurde, oder ob es sich um “humanitäre Hilfsdienste und Hilfsleistungen” der Streitkräfte handelte.
Vor dem Hintergrund längerer demokratischer Entscheidungsprozesse wäre eine schnelle und geheime Mission unter Berücksichtigung des Bundestages in dieser Form gar nicht möglich gewesen [UPDATE siehe unten]. Dennoch: sollte eine Zustimmung des Parlaments wirklich notwendig gewesen sein, darf dieses Vorgehen – gerade im Hinblick auf künftige Einsätze – nicht unbeachtet bleiben.
Im “Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland” fand ich folgendes:
§ 1 Grundsatz
(1) Dieses Gesetz regelt Form und Ausmaß der Beteiligung des Bundestages beim Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Artikel 115a des Grundgesetzes bleibt davon unberührt.
(2) Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung des Bundestages.
Und:
§ 2 Begriffsbestimmung
(1) Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte liegt vor, wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist.
(2) Vorbereitende Maßnahmen und Planungen sind kein Einsatz im Sinne dieses Gesetzes. Sie bedürfen keiner Zustimmung des Bundestages. Gleiches gilt für humanitäre Hilfsdienste und Hilfsleistungen der Streitkräfte, bei denen Waffen lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung mitgeführt werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Soldatinnen oder Soldaten in bewaffnete Unternehmungen einbezogen werden.
Ich bin gespannt wie das Bundesverfassungsgericht den Einsatz werten wird.
UPDATE:
Durchaus relevant ist in dieser Frage natürlich auch der Paragraph der nachträgliche Zustimmung:
§ 5 Nachträgliche Zustimmung
(1) Einsätze bei Gefahr im Verzug, die keinen Aufschub dulden, bedürfen keiner vorherigen Zustimmung des Bundestages. Gleiches gilt für Einsätze zur Rettung von Menschen aus besonderen Gefahrenlagen, solange durch die öffentliche Befassung des Bundestages das Leben der zu rettenden Menschen gefährdet würde.
(2) Der Bundestag ist vor Beginn und während des Einsatzes in geeigneter Weise zu unterrichten.
(3) Der Antrag auf Zustimmung zum Einsatz ist unverzüglich nachzuholen. Lehnt der Bundestag den Antrag ab, ist der Einsatz zu beenden.
Foto: Bundeswehr-Soldaten in Libyen, Operation “Pegasus”, Flickr: Bundeswehr-Fotos, CC-Lizenz
Tags: Bundesregierung, Grüne, Libyen, Libyen-Krieg
Von David Hamann















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