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Burka-Verbot in Frankreich tritt in Kraft – richtig so!

11.04.2011

Am Montag ist in Frankreich das umstrittene Verbot von Vollverschleierungen in Kraft getreten. Muslimische Frauen, die weiterhin eine Burka oder ein Nikab tragen, müssen ab sofort mit einem Bußgeld von bis zu 150 EUR rechnen. Für Männer, die ihre Frauen zum Tragen eines Schleiers zwingen, wird es noch unangenehmer. Ihnen wird mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 60.000 EUR gedroht.

Auch wenn in Frankreich jetzt wieder viel gegen das Verbot demonstriert wird: Eine Vollverschleierung lässt keine Identifikation einer Person zu und gibt auch nicht zu erkennen, ob die Person unter dem Schleier eine Frau oder ein Mann ist. Daher ist das Verbot nur zu befürworten.

Weiter lässt sich meines Wissens auch im Koran keine Stelle finden, die das Tragen einer Vollverschleierung fordert. Aus den in diesem Zusammenhang häufig genannten Suren 24, 31; 33, 59; 33, 53 ist diese religiöse Pflicht zumindest nicht eindeutig zu erkennen.

Foto: By Steve Evans from India and USA (Flickr) [CC-BY-SA-2.0], via Wikimedia Commons

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Von

  • Seb

    …und außerdem sind die Schleier auch der Integration nicht förderlich.

    Ich bin auch für ein Verbot der Ganzkörperverschleierung in der Öffentlichkeit!

  • O. Breidenich

    Richtig so Frankreich. Wenn es den Burka Trägerinen nicht passt sollen sie in die Länder Ihrer
    Herkunft ziehen.

  • http://almabu.wordpress.com/ almabu

    Wer garantiert uns schon, dass sich unter der Burka oben auf dem Foto nicht der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy auf Inspektionsgang befindet? Er spioniert uns alle aus!

  • Anonymous

    Menschenrechtswidriges Burka-Verbot!

    Ich teile völlig die Meinung von US-Präsident Barack Obama, westliche Staaten sollten muslimischen Frauen nicht vorschreiben, was sie anzuziehen haben.
    Und ich möchte Muslimas ermuntern, notfalls für ihr Recht auf Religionsfreiheit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen.
    Denn die Religionsfreiheit erlaubt jedem Menschen, seine Religion auszuüben, solange nicht die Religionsfreiheit anderer behindert wird.
    Der Islam hat – wie das Christentum – viele verschiedene Richtungen. Und wenn es zur Religion einer Muslima gehört, Kopftuch, Nikab oder gar Burka zu tragen, so muss es ihr selbstverständlich erlaubt werden!

    Aber – falls eine Person eine Frau zwingt, z.B. eine Burka zu tragen, sollte jene Person natürlich hart bestraft werden.
    Und selbstverständlich ist es sehr wichtig, wenn der Staat, humanitäre Organisationen und Einzelpersonen Muslimas helfen und sie ermuntern, sich gegenüber jeglichem Zwang zu wehren!

    Andererseits – es muss einer Frau auch erlaubt werden, eine Burka zu tragen, selbst wenn sie dazu gezwungen wird. Es gehört dann zu ihrem auch von den Menschenrechten garantierten Freiheitsrecht, sich dagegen zu wehren oder nicht.
    Schließlich – zum ebenso von den Menschenrechten garantierten Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen gehört grundsätzlich auch, freiwillig(!) unter Zwang leiden zu wollen!

    • http://www.facebook.com/hamann.david David Hamann

      Die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen, genauso wie es bspw. auch die Meinungsfreiheit hat.

      Durch das Verbot wird doch niemandem der Glaube oder die Ausübung seiner Religion verboten. Es ist lediglich an öffentlichen Plätzen nicht mehr die Voll(!)verschleierung gestattet. Auch aus Sicherheitsgründen ist das gut nachvollziehbar. Was jemand in privatem Raum oder seinem Auto macht, bleibt davon unangetastet.

      Zu Ihrem Punkt des Zwangs und der Bestrafung: Dies ist sehr viel schwerer umsetzbar.

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