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Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung abgelehnt

01.10.2010

Eine Grundrechtsverletzung lasse sich nicht hinreichend erkennen, hieß es von den Richtern des Bundesverfassungsgerichts zur Beschwerde gegen die umstrittene Volkszählung 2011.

Damit ist die Verfassungsbeschwerde erst einmal gescheitert, denn das Bundesverfassungsgericht nimmt diese nicht zur Entscheidung an.

Die Klage gegen die Volkszählung ging von einer Gruppe Datenschützer und Bürgerrechtler aus, die mehr als 33.000 Unterstützer fand.

Eine peinliche Niederlage ist die Entscheidung vor allem für die Anwälte: die Beschwerdeschrift erfülle nicht die Mindestanforderungen an die Begründung von Verfassungsbeschwerden, beschloss das Verfassungsgericht in Karlsruhe.

Foto: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Flickr: Johannes Bader, CC

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