Atomvertrag veröffentlicht – diverse Schutzklauseln für die Energie-Multis
29.09.2010
Das ist er nun, der umstrittene Förderfondsvertrag, den die Bunderegierung mit den Stromkonzernen geschlossen hat – frei einsehbar beim Bundesfinanzministerium.
Schaut man sich das 18-seitige Dokument an, wird deutlich, dass die Kraftwerkbetreiber Eon, EnBW, RWE und Vattenfall offensichtlich besser verhandelt haben als die Bundesregierung. Eine der entscheidenden Schutzklauseln für die Energie-Multis:
Der Förderbeitrag mindert sich für das jeweils laufende und für künftige Jahr, wenn eine Kernbrennstoffsteuer oder eine ähnliche Steuer mit einem höheren Steuersatz als € 145 / g Plutonium 239/241, Uran 233/235 erhoben wird [...] oder für eine längere Dauer als in den Jahren 2011 bis 2016 erhoben oder wenn eine anderweitige Steuer, Abgabe oder sonstige Belastung eingeführt, begründet oder erhöht wird [...]“
Ebenfalls werden die Kosten für die Nachrüstungen der Reaktoren geregelt. Übersteigt der Betrag 500 Millionen Euro, so müssen die Atomkonzerne auch hier weniger in den Ökofonds einzahlen.
Link zum vollständigen Dokument (PDF): Bundesfinanzministerium
Tags: Atomkraft, Atomstreit, Energie, Laufzeitverlängerung
Von David Hamann















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