Schleswig-Holstein: Wahlrecht verfassungswidrig
30.08.2010

Die Klage der Grünen und des Südschleswigschen Wahlverbands (SSW) hat Erfolg. Nur ein Jahr nach den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein hat das Landesverfassungsgericht das Wahlgesetz des Bundeslandes für verfassungswidrig erklärt. Damit stehen Neuwahlen an, spätestens bis zum September 2012. Das Wahlrecht muss hingegen schon bis zum Mai kommenden Jahres geändert werden.
Weitere Berichterstattung:
Landesverfassungsgericht ordnet Neuwahlen in Schleswig-Holstein an (dradio)
Schleswig-Holstein: Es gibt Neuwahlen (FOCUS)
(Foto: © ltsh.de)
Tags: Grüne, Schleswig-Holstein, SSW
Von red















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